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August 26 2008

23:55

[Wahlcomputer] - Enttäuschung über Abweisung der Einsprüche bei der hess.Landtagswahl


Das Wahlprüfungsgericht beim Hessischen Landtag hat mit Beschluss vom 15.08.2008 die Wahl zum Hessischen Landtag am 27.01.2008 für gültig erklärt. In seinem Beschluss stellte das Wahlprüfungsgericht fest, dass die 17 gegen die Landtagswahl vom 27.01.2008 gerichteten Einsprüche erfolglos bleiben müssen. In der Erklärung heisst es, dass die aufgedeckten Wahlfehler unerheblich für den Ausgang der Wahl gewesen seien.

Freiwillige Wahlhelfer aus den lokalen Chaostreffs Darmstadt (cda), Frankfurt (c3f2m), Mannheim, Heidelberg und Mainz/Wiesbaden (cccMz) hatten bei der hessischen Landagswahl im Januar zahlreiche “Wahlfehler” aufgedeckt. Der Chaos Computer Club hat diese Wahlfehler in einer Presseerklärung (27.1.) noch in der Wahlnacht im Januar gerügt.

Vorausgegangen war der Versuch des Chaos Computer Clubs durch einen Erlass einer einstweiligen Anordnung die Verwendung von Wahlcomputer der Firma NEDAP bei der Landtagswahl in Hessen 2008 untersagen zu lassen (CCC Presseerklärung 07.1.) Der hessische Staatsgerichtshof wies vor der Landagswahl die entsprechende Klage zurück.

Gegen den Beschluss des Wahlprüfungsgerichts können die Wahlberechtigten, deren Einspruch verworfen worden ist, sowie die Fraktionen innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Beschlusses des Wahlprüfungsgerichts Wahlprüfungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen erheben.

aktuelle Pressemitteilungen zu den Abweisungen der Einsprüche:

Heise Newsticker vom 25. August 2008
Echo online vom 25. August 2008

Pressemittelung

VGH Hessen, vom 15.08.2008, Az. WPG 17/1 - 2008